Osteopathie und die Krankenkassen

Osteopathie Techniken - Parietale Osteopathie (Chiro-Techniken), Krankenkassendass mittlerweile gesetzliche Krankenkassen Osteopathie als Therapieform durch den Heilpraktiker in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben?

Die im 19. Jahrhundert von Dr. Andrew Taylor Still entwickelte und von seinen Nachfolgern erweiterte Osteopathie hat sich nicht nur in der Behandlung des Bewegungsapparates und da insbesondere im Bereich der Wirbelsäule bewährt. Die Osteopathie zeigt sich auch in anderen Bereichen als sehr hilfreich wie z.B. bei Migräne, Kopfschmerzen, Verdauungsbeschwerden, Stoffwechselerkrankungen u.v.m.

Dies wissen Therapeuten, die als Osteopathen erfolgreich arbeiten, sowie Patienten, denen durch Osteopathie geholfen wird.

Schon seit längerer Zeit haben private Versicherungen Osteopathie, die der Heilpraktiker durchführt, in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben Osteopathie, sofern sie durch den Arzt verschrieben und durch einen Physiotherapeuten erbracht wird, anerkannt. Bislang wurden Leistungen des Heilpraktikers nicht anerkannt geschweige denn bezahlt.

Jetzt – und das ist nicht nur neu, sondern auch bemerkenswert – haben einige Krankenkassen auch die Osteopathie durch den Heilpraktiker in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen. Voraussetzung, um in die Liste der Therapeuten aufgenommen zu werden, die die Krankenkassen anerkennen und deren Leistungen bezahlt werden, ist eine Ausbildung, die mindestens 1350 Stunden umfasst und somit fundierte Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie und Therapie vermittelt.