Osteopathie – Newsletter 1

In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Fachvertreter der nicht-ärztlichen Osteopathen in Deutschland ihre Forderung nach einem Berufsgesetz für Osteopathen bekräftigt.

Zu diesen Fachvertretern gehören folgende Verbände und Vereine:

Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., Deutscher Verband für osteopathische Medizin (DVOM) e.V., Register der traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und Verband der Osteopathen Deuschland (VOD) e.V.

Zusammenfassung des Positionspapiers:

FAKTEN:

– Der Beruf des Osteopathen in Deutschland ist gesellschaftlich anerkannt, rechtlich mangels Berufsgesetzes jedoch nicht.

– Derzeit darf nur der Heilpraktiker oder der Arzt die Osteopathie rechtlich zulässig ausüben, da Osteopathie Heilkunde darstellt.

– Daneben sind auch viele Osteopathen mit Grundberuf Physiotherapeut in der Osteopathie tätig. Diese Physiotherapeuten arbeiten in einem rechtlich unzulässigen Bereich. Das Physiotherapeutengesetz gibt hierfür keine rechtliche Grundlage, da Osteopathie als Heilkunde kein Teil der Physiotherapie ist.

– Eine Angliederung der Osteopathie an die Physiotherapie durch 60 Stunden Weiterbildung als „krankengymnastische Behandlungstechnik“ ändert rechtlich nichts an der Tatsache, dass Osteopathie als Heilkunde nicht von Physiotherapeuten ausgeübt werden darf.

– Der Heilpraktiker – Status setzt allerdings keine Kenntnisse in Osteopathie voraus und qualifiziert daher nicht zum Osteopathen.

– Weiter fehlt es an einer Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Osteopathen mit Heilpraktiker – Status und Heilpraktikern, die etwas gänzlich anderes anbieten.

Die Forderung der Verbände:

Osteopathie – Qualifikation braucht Regeln

Osteopathie – Qualifikation braucht Rechtssicherheit


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